Immobilienrente oder Teilverkauf?

Es gibt viel Kritik am Teilverkauf und Verbraucherinnen und Verbraucher werden vor vielen Nachteilen und Unsicherheiten dieses Finanzierungsmodells gewarnt. Auch die BAFIN äußert sich klar negativ gegenüber den (Zitat) „Verlockungen“ und Werbebotschaften des Teilverkaufs und weist dabei auf hochsensible Verbraucherschutzaspekte hin. Schon die Stiftung Warentest fällte zur gleichen Thematik Ende 2022 ein deutlich ablehnendes Urteil, wie in der Ausgabe 12/2022 des Verbraucherschutzmagazins „Finanztest“ publiziert.

Hier die von der Bafin aufgeführten wichtigsten Kritikpunkte: 

 

  • Beim Rückkauf oder Gesamtverkauf bekommt das Teilkauf-Unternehmen immer mindestens den Teilkaufpreis „plus X“ für seinen Immobilienteil, auch wenn die Immobilie nicht im Wert gestiegen ist.
  • Für die Nutzung der Immobilie müssen Sie ein Nutzungsentgelt zahlen. Wenn Sie das nicht mehr können, droht der Verkauf Ihres Hauses und Sie müssen ausziehen.
  • Laufende Kosten der Immobilie fallen nach einem Teilverkauf weiterhin an.
  • Nach dem Teilverkauf bekommen Sie zwar den vereinbarten Kaufpreis. Was Ihnen in Euro von Ihrer Immobilie bleibt, sehen Sie aber erst viel später, nachdem der Gesamtverkauf abgewickelt ist.
  • Für die Solvenz des Teilkäufers wird keine staatliche Stelle einstehen. Eine Insolvenz des Teilkäufers kann ein erhebliches Risiko für Sie darstellen. Möglicherweise wird die Immobilie dann zwangsversteigert, falls Sie nicht die Mittel für einen Rückkauf aufbringen können. Ob Sie die Immobilie zu den bisherigen Konditionen weiter nutzen können, auch wenn der Teilkäufer insolvent ist und was im Zwangsversteigerungsfall passiert, hängt jeweils von den in Ihrem Vertrag getroffenen Regelungen ab und davon, wie Ihr Nutzungsrecht im Grundbuch abgesichert ist. Hierzu sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen.

Friedrich Thiele, Vorstand der Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG:

 

„Wir weisen bereits seit Jahren sehr deutlich auf die Unterschiede des Teilkaufs zu unserer Immobilienrente hin und fühlen uns durch diese Positionierung der BAFIN bestätigt. Unsere Immobilienrente mit der Möglichkeit der Auszahlung in Form einer Zeitrente, einer Kombination aus Zeitrente und einem Einmalbetrag oder einer reinen Einmalzahlung ist positiv von der BAFIN und von Verbraucherschutzorganisationen geprüft und grenzt sich damit positiv von dieser Bewertung ab. Unsere Kunden können auf ein sicheres lebenslanges Wohnrecht vertrauen und sind vor unkalkulierbaren wirtschaftlichen Zukunftsrisiken bei dieser Form der zusätzlichen Altersfinanzierung über Immobilienvermögen geschützt.“

  • Objektives Gutachten: Der Wert Ihrer Immobilie wird zuerst von uns und im zweiten Schritt von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt. Es entstehen für Sie keine Kosten.
  • Mit Brief und Siegel: Sowohl die Leibrente als auch das lebenslange Wohnrecht werden notariell abgesichert und sind grundbuchgesichert – ohne zusätzliche Kosten für Sie. Damit bietet Ihnen die Leibrente größtmögliche Sicherheit.
  • Hohe Flexibilität bei der Auszahlung: Auf Ihrer Immobilie lasten noch Restschulden? Dann wählen Sie einen Einmalbetrag oder eine Kombination aus Einmalzahlung und monatlicher Leibrente. Sie brauchen gerade keine hohe Summe, wünschen sich aber fortlaufend mehr Einnahmen? Dann freuen Sie sich über eine regelmäßige monatliche Leibrentenzahlung.
  • Hohe Flexibilität bei Auszug: Bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung können Sie Ihr altes Zuhause vermieten. Die Einnahmen daraus erhöhen noch einmal Ihre monatlichen Einnahmen. Auf Wunsch können Sie Ihre Immobilie auch vermieten lassen oder das Wohnrecht gegen eine Einmalzahlung an den Käufer abtreten.
  • Instandhaltung der Immobilie: Die Kosten dafür übernimmt die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG. Von der Instandhaltung sind Sie nach Vertragsabschluss befreit.
  • Absicherung für Erben: Sollten Sie innerhalb einer vereinbarten Mindestfrist von fünf – auf Wunsch auch zehn Jahren – versterben, erhalten Ihre Erben einen finanziellen Ausgleich.
  • Keine Provisions- und Abschlussgebühren: Der volle Immobilienwert fließt in die Berechnung ein.
  • Kein Weiterverkauf der Immobilie: Ihr Vertragspartner verpflichtet sich vertraglich, Eigentümer der Immobilie zu bleiben, solange Sie leben. Damit wissen Sie immer, wer Ihr Partner ist.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht
  • Finanzielle Freiheit
  • Flexible Verträge
  • Notarielle Beurkundung
  • Volle Transparenz, keine Kosten

Für wen lohnt sich eine Leibrente?

 

Sie haben viel Zeit, Mühe und Geld in Ihre Immobilie investiert. Keine Frage, dass ein teurer Umzug für Sie jetzt nicht in Frage kommt. Doch auch in Ihrem gemütlichen Zuhause werden Sie Wünsche haben, die finanziert werden müssen.

 

Die Leibrente hilft Ihnen beispielsweise:

  • den seniorengerechten Umbau zu finanzieren
  • den Pflegedienst zu bezahlen
  • alte Schulden zu tilgen
  • Kinder und Enkel finanziell zu unterstützen
  • doch noch die langersehnte Traumreise zu unternehmen

Die 4 Schritte zu einer Leibrente:

 

1. 

Sie kontaktieren uns.

Nach einer Datenaufnahme und einer vorläufigen Berechnung der Leibrente erhalten Sie ein individuelles Angebot.

 

2.

Erstellen eines externen, unabhängigen Wertgutachtens Ihrer Immobilie.

Bei Interesse an unserem individuellen Angebot wird zur ­genauen Ermittlung des Immobilienwerts ein Wertgutachten durch ein von uns beauftragten, externen und ­unabhängigen Immobiliengutachter. Dieses Wertgutachten ist die Grundlage, um abschließend die Höhe der Leibrente zu berechnen. 

 

3.

Finale Berechnung der Leibrente mit verbindlichem Vertragsangebot.

Das abschließende Vertragsangebot mit der berechneten ­Immobilienrente auf Basis des Wertgutachtens besprechen wir mit Ihnen persönlich. Wenn Sie mit dem Vertrag ein­verstanden sind, vereinbaren wir einen gemeinsamen Termin beim Notar und leiten alles Weitere in die Wege.

 

4.

Notarielle Beurkundung des Immobilienrenten-Vertrages.

Der Notar erstellt die Urkunde zum Immobilienverkauf, die wir bei ihm gemeinsam unterschreiben. Er veranlasst beim Amtsgericht die Eintragungen zum lebenslangen Wohnrecht und zur Leibrentenzahlung in das Grundbuch. Mit Eintragung erhalten Sie Ihre erste Zahlung mit oder ohne Einmalbetrag.

Ihr Partner: Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG 

 

Die Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG aus Frankfurt bietet Senioren die Möglichkeit, ihre Immobilie an sie zu verkaufen, ohne aus dem Eigenheim ausziehen zu müssen. Die Verkäufer bekommen – notariell abgesichert und im Grundbuch an erster Stelle verankert – ein lebenslanges Wohnrecht nach Nießbrauchgrundsätzen und eine monatliche Rente und/oder eine Einmalzahlung

 

Aktuell hat die Deutsche Leibrenten rund 1.000 Immobilien in ihrem Eigentum. Das macht sie im Bereich der Immobilien-Verrentung zum Marktführer in Deutschland. Sie ist als einziges deutsches Unternehmen Mitglied in der European Pensions and Property Asset Release Group (EPPARG).

Wir freuen uns über Ihre Nachricht!

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

www.Leibrente.Haus  |  www.immobilienrente-nordfriesland.de